GKV-Spargesetz

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren – schadet dabei aber ausgerechnet den Praxen, die das System mit der HZV schon heute koordinierter und besser machen. Das ist nicht tolerierbar.

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Unsere Kritik

Die Bundesregierung will mit dem GKV-Spargesetz die Ausgabendynamik der GKV dämpfen – ein nachvollziehbares Ziel.

Doch die konkreten Maßnahmen greifen an der falschen Stelle: in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV), die nachweislich für eine bessere und koordiniertere Versorgung sorgt. Damit konterkariert das Gesetz genau das, was die Bundesregierung im Koalitionsvertrag verbindlich angekündigt hat – und fügt der hausärztlichen Versorgung langfristigen Schaden zu.

-> Stellungnahme des HÄV zum Gesetz

Das Gesetz spart am falschen Ende

Wissenschaftliche Evaluationen belegen: Die HZV erzielt pro Versichertem 169 Euro Einsparungen pro Jahr – durch weniger Krankenhausaufenthalte, gezieltere Arzneimittelverordnungen und koordinierte Versorgung. Die HZV ist kein Kostentreiber, sondern Teil der Lösung.

-> Mehr zur HZV-Evaluation

Fixkostendegression in der HZV

Praxen sollen für neu in die HZV eingeschriebene Versicherte nicht mehr die volle Vergütung erhalten – eine Versorgungsbremse mit Ansage. Sie bestraft ausgerechnet die Praxen, die heute schon koordinierter versorgen. Der Abschlag ist systemfremd, bürokratisch aufwendig und in seiner Sparwirkung kaum bezifferbar – der versorgungspolitische Schaden hingegen schon. 

Diese Maßnahme war keine Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit.

Grundlohnratenbindung in der HZV

Vergütungsanpassungen in der HZV sollen erstmals an die Grundlohnrate gekoppelt werden. Da Praxiskosten – Personal, Miete, Energie – strukturell schneller steigen, bedeutet das eine reale Ertragsminderung bei wachsendem Kostendruck. Wer ein modernes Primärversorgungssystem will, kann nicht gleichzeitig Investitionen in Personal und Digitalisierung deckeln.

Hintergrund zum GKV-Spargesetz

Einordnung des Gesetzes durch die HÄVBW-Vorsitzenden

Einordnung

Zur ersten Lesung im Bundestag

© Jan Winkler
„Es ist politisch widersprüchlich, im Koalitionsvertrag ein starkes Primärversorgungssystem zu versprechen – und im GKV-Spargesetz genau die Hausarztpraxen zu schwächen, die es tragen sollen."

Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth & Dr. Susanne Bublitz

Vorsitzende des HÄVBW

Aktueller Stand des Verfahrens

  • 12. Juni 2026: 1. Lesung im Bundestag – der Bundesrat fordert parallel die Streichung der Fixkostendegression in der HZV.
  • 22. Juni 2026: Anhörung im Gesundheitsausschuss – der Hausärztinnen- und Hausärzteverband bringt seine Position direkt ein. -> Zur Stellungnahme
  • Aktuell: Die Abgeordneten im Gesundheitsausschuss erarbeiten die Änderungsanträge.
  • 10. Juli 2026: 2. und 3. Lesung im Bundestag sowie 2. Durchgang im Bundesrat.

Beschluss im Bundestag

Zur dritten Lesung im Bundestag


 

Unser Protest

Als Hausärztinnen- und Hausärzteverband haben wir uns auf allen Ebenen für die Streichung der HZV-Versorgungsbremse eingesetzt.

Den Auftakt machten wir mit einer landesweiten Protestwoche vom 8. bis 12. Juni  – der Protest lief bis zur finalen Gesetzgebung am 10. Juli weiter. Dreh- und Angelpunkt der bundesweiten Kampagne ist die Website: 

www.hausarztpraxen-retten.de

Eindrücke aus den Praxen

Zahlreiche Hausarztpraxen im Land haben Stühle gesperrt, Poster aufgehängt und unseren Protest in die Öffentlichkeit getragen. Das verdient unseren aufrichtigen und herzlichen Dank.